Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Becker Montagebetrieb (nachfolgend „wir") gegenüber Auftraggebern erbringt.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Gegenstand unserer Leistung

(1) Wir werden in zwei unterschiedlichen Rollen tätig:

a) Eigenausführung. Bauleistungen aus unserem eingetragenen Handwerk – Installateur- und Heizungsbau – führen wir mit unserem eigenen Betrieb aus. In diesem Fall kommt der Werkvertrag zwischen uns und dem Auftraggeber zustande; wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

b) Planung und Vermittlung. Für Gewerke außerhalb unseres eingetragenen Handwerks nehmen wir das Vorhaben auf, kalkulieren es und vermitteln einen geeigneten Fachbetrieb. Der Werkvertrag über diese Bauleistung kommt zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Insoweit werden wir nicht Partei des Werkvertrags und schulden keine Bauleistung.

(2) Welche der beiden Formen für welchen Leistungsteil gilt, wird im Angebot ausdrücklich benannt. Umfasst ein Vorhaben mehrere Gewerke, kann für einzelne Teile Buchstabe a und für andere Buchstabe b gelten.

§ 3 Kalkulation, Richtpreise und Festpreise

(1) Die Erstellung der Kalkulation ist für den Auftraggeber kostenlos und begründet keine Abnahmeverpflichtung.

(2) Kalkulationen, die auf Angaben und Bildmaterial des Auftraggebers beruhen, ohne dass eine Besichtigung stattgefunden hat, werden als Richtpreis mit Preisspanne ausgewiesen. Ein Richtpreis ist keine verbindliche Preiszusage.

(3) Ein verbindliches Festpreisangebot kann erst nach einer Bestandsaufnahme vor Ort abgegeben werden und wird vom ausführenden Fachbetrieb erteilt.

(4) Die Kalkulation beruht auf dem bei der Aufnahme erkennbaren Zustand. Verdeckte Mängel, Schadstoffbelastungen (unter anderem Asbest und künstliche Mineralfasern), abweichende Bausubstanz sowie behördliche Auflagen, die bei der Aufnahme nicht erkennbar waren, sind nicht enthalten und werden vom ausführenden Betrieb gesondert abgerechnet. Der Auftraggeber wird vor Ausführung solcher Leistungen informiert.

(5) Angaben zu Fördermitteln beruhen auf der zum Zeitpunkt der Kalkulation geltenden Rechtslage und stellen keine Zusicherung einer Bewilligung dar. Über die Bewilligung entscheidet allein die jeweilige Förderstelle.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Kalkulation erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und zutreffend zur Verfügung.

(2) Beruhen Abweichungen der Kalkulation auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, besteht insoweit keine Haftung unsererseits.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Aufnahme des Vorhabens und die Kalkulation stellen wir dem Auftraggeber keine Vergütung in Rechnung.

(2) Führen wir Bauleistungen selbst aus (§ 2 Abs. 1 lit. a), richtet sich die Vergütung nach dem jeweiligen Werkvertrag.

(3) Bei vermittelten Leistungen (§ 2 Abs. 1 lit. b) erhalten wir eine Vergütung von dem ausführenden Fachbetrieb, sofern zwischen diesem und dem Auftraggeber ein Vertrag zustande kommt. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.

§ 6 Gewährleistung für die Bauleistung

(1) Für Bauleistungen, die wir selbst ausführen (§ 2 Abs. 1 lit. a), haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

(2) Für vermittelte Bauleistungen (§ 2 Abs. 1 lit. b) haftet ausschließlich der ausführende Fachbetrieb nach den Regelungen des zwischen ihm und dem Auftraggeber geschlossenen Werkvertrags. Gewährleistungsansprüche sind insoweit unmittelbar gegenüber diesem Betrieb geltend zu machen.

(3) Welche Regelung für welchen Leistungsteil gilt, ergibt sich aus dem Angebot.

§ 7 Haftung für unsere eigenen Leistungen

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bei Vertragsschluss erteilt. Dies gilt entsprechend für den Vertrag mit dem ausführenden Fachbetrieb; die Belehrung erfolgt dort durch den Fachbetrieb.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Die Weitergabe der Anfragedaten an einen ausführenden Fachbetrieb erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.